Allgemeine Dienstleistungsbedingungen der A Green Trading GmbH Stand: 01/2023
Präambel, Geltungsbereich
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A Green Trading GmbH vermittelt Biomethan und bietet weitere Dienstleistungen für die Biogasbranche an.
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Die Beratungsleistungen, die von der A Green Trading GmbH, Rennsteigstr. 2-6, 98544 Zella-Mehlis im Rahmen der Beratung von Auftraggebern erbracht werden, erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Dienstleistungsbedingungen. Dabei handelt es sich vor allem um Strategie-, Management-, Organisations-, Prozess-, System- und Anwendungsberatung („Beratungsleistungen“) für die Auftraggeber.
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Für Verträge der vorgenannten Beratungsleistungen der A Green Trading GmbH gelten ausschließlich diese allgemeinen Dienstleistungsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Regelungen abweichender und ergänzender Bedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, jedenfalls in Textform. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn AG-TRADING eine Beratungsleistung in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos durchführt.
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§ 1 Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich
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A Green Trading GmbH vermittelt als Broker regenerative Gas wie Biomethan, LNG, CNG. Durch die Einstellung der Anfrage wird A Green Trading ermächtigt, entsprechende Vertragspartner zu akquirieren.
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Jede Personengesellschaft oder juristische Person, die sich über das Registrierungsformular, ist „Interessent“ im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ADB“).
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Der Interessent wird durch die für den Teilnehmer registrierten natürlichen Person vertreten. A Gren Trading GmbH geht davon aus, dass die natürliche Person eine Vertretungsvollmacht des Teilnehmers. Sie agiert im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers. Ein KYC Prozess wird erst mit Vertragsverhandlungen zwischen den Counterparts angestoßen.
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Die Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen A Green Trading GmbH und den Interessenten in Bezug auf Kommunikation und Datenschutz.
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Bis zur Deal Confirmation geht der Interessent keine Verpflichtungen ein.
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Den vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Interessenten und A Green Trading GmbH ausschließlich die AGB und ADB. Etwaige weitere Vereinbarungen mündlicher oder schriftlicher Art zwischen dem Interessenten und A Green Trading GmbH sind für das Rechtsverhältnis nicht maßgeblich.
§ 2 Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit der A Green Trading GmbH bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu Biomethan, wie Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, RED III), Gebäude Energie Gesetz (GEG), Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in ihrer jeweils geltenden Fassung, die in der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden sind. Die verwendeten Fachbegriffe verstehen sich im Sinne dieser Bestimmungen.
§ 3 Voraussetzungen zur Zusammenarbeit, Genehmigung der Anfrage
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A Green Trading GmbH ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig. Es wird ausschließlich mit Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen kooperiert.
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Der Interessent muss ein begründetes Interesse an der Vermarktung und/oder Beschaffung haben (z.B. Produzenten oder Verwender von Biomethan).
§ 4 Elektronische Willenserklärungen
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Willenserklärungen im Sinne des § 4(1) dieser ADB müssen nicht in der in § 126a BGB vorgeschriebenen elektronischen Form abgegeben werden.
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Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die auf elektronischem Wege abgegebenen Willenserklärungen auch ohne Unterschrift wirksam sind.
§ 5 Genehmigung des Interessenten
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Der Vertreter des Interessenten bestätigt, dass er über eine entsprechende Vertretungsvollmacht verfügt.
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A Green Trading GmbH prüft die Anfrage innerhalb von 1-2 Werktagen.
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Ein Anspruch des Teilnehmers auf Vermittlung besteht nicht.
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A Green Trading GmbH behält sich das Recht vor, bestehende Geschäftsbeziehungen zu kündigen.
§ 6 Datenaustausch im Matching-Prozess
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Der Teilnehmer übermittelt A Green Trading GmbH Informationen zu seiner Anfrage, Qualität, Quantität, Laufzeit, Lieferort und Preisvorstellung.
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A Green Trading GmbH anonymisiert die Anfrage und stellt das Gesuch/Angebot potenziellen Counterparts vor.
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Stimmen beide Parteien dem übermittelten Inhalt zu, wird eine Deal Confirmation erstellt. Im Rahmen der Deal Confirmation werden die Counterparts offengelegt und die Ansprechpartner genannt.
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Auf Wunsch unterstützt A Green Trading GmbH den weiteren Prozess bis zur Vertragsunterzeichnung.
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Der Abschluss des Biomethanliefervertrages zwischen Lieferanten und Abnehmers erfolgt außerhalb der Geschäftsbeziehung mit A Green Trading GmbH.
§ 7 Online-Formular
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Durch das Online-Anfrageformular übermitteln Sie uns Ihre Anfrage, die nach interner Freigabe in unser CRM-Tool eingestellt und bearbeitet wird.
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Auf diese Weise kann A Green Trading GmbH zeitnah prüfen, ob der entsprechende Counterpart vorhanden ist, bzw. akquiriert werden können.
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Je detaillierter Ihre Angaben sind, je schneller können wir in Ihrem Interesse tätig werden. Angaben werden in der Eingabemaske abgefragt.
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Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sie wird intern geprüft und genehmigt. Nach Genehmigung erhalten Sie von uns Informationen zum Bearbeitungsstand. Der Genehmigungsprozess kann 1-2 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
§ 8 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
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Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und A Green Trading GmbH. Ist nichts anderes vereinbart, berechnet A Green Trading GmbH 1% Provision in Bezug auf den im Liefervertrag vereinbarten Warenwert. Individuelle Vereinbarung können getroffen werden. Dies bedarf der Schriftform.
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Sofern nichts anderes vereinbart, stellt A Green Trading GmbH die Rechnung mit Lieferbeginn jeweils zum Quartalsende.
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Der Vertragspartner übermittelt A Green Trading GmbH die verbrauchten Biomethanmengen jeweils bis zum 10. des Folgemonats zum Quartalsende.
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Kommt der Auftraggeber in Verzug, hat der Auftraggeber die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Falls A Green Trading GmbH ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist A Green Trading GmbH berechtigt, auch diesen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
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Die Rechnungstellung durch A Green Trading GmbH erfolgt auf Grundlage des durch den Teilnehmer abgeschlossenen Liefervertrags. Für die Fälligkeit der Provision ist das Vertragsabschlussdatum des Liefervertrags maßgeblich. Die Abrechnung des Provisionsbetrags erfolgt in gleichmäßigen Quartalsraten über den Zeitraum der Biomethanlieferung. Der Teilnehmer stellt zur ordnungsgemäßen Abrechnung A Green Trading GmbH eine Kopie des abgeschlossenen Biomethan-Liefervertrags zur Verfügung.
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Für Vermittlungen, die nicht zum Abschluss eines Liefervertrags geführt haben, wird, sofern nichts anderes vereinbart, keine Provision erhoben.
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A Green Trading GmbH stellt dem Teilnehmer die Provision zzgl. der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer in Rechnung, soweit sie von Gesetzes wegen anfällt.
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Die Rechnungen der A Green Trading GmbH werden per E-Mail an den Teilnehmer übermittelt und sind 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Besondere Bedingungen bei Beratungsleistungen
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Soweit von den Vertragspartnern nicht abweichend vereinbart, werden Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
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A Green Trading GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
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A Green Trading GmbH ist berechtigt, die weiteren Beratungsleistungen im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber beglichen sind.
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Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung aus den Zwischenabrechnungen nicht pünktlich nach, kann A Green Trading GmbH bestimmen, weitere Beratungsleistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.
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§ 10 Karenzzeit
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Während des Vermittlungsprozesses und für den Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme ist es dem Teilnehmer untersagt, mit den von A Green Trading GmbH vermittelten anderen Teilnehmern unmittelbar oder mittelbar Verhandlungen über einen Biomethan-Liefervertrag zu führen, der nicht über A Green Trading GmbH zustande kommt. Im Fall von Zuwiderhandlungen hat der Interessent an A Green Trading GmbH für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Pönale in Höhe des zweifachen der Provision zu zahlen, die für diesen vom Interessenten außerhalb der Aktivität der A Green Trading GmbH verhandelten Liefervertrags angefallen wäre.
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Hat der Teilnehmer bereits vor dem Zeitpunkt der Vermittlung über A Green Trading GmbH mit einem anderen Teilnehmer in einem Lieferverhältnis gestanden, sind die Regelungen des vorstehenden § 10.1 in Bezug auf diesen anderen Interessenten nicht anwendbar. Die Beweislast über das Bestehen eines Lieferverhältnisses vor Vermittlung durch A Green Trading GmbH liegt beim Teilnehmer.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
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Der Vertrag zur Vermittlung von Biomethan beginnt mit dem Tag der Aktivierung des Teilnehmers durch A Green Trading GmbH. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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Die Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen.
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Ein Kündigungsrecht nach Deal Confirmation besteht nicht.
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Ausschließlich Beratungsverträge, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind, können vom Auftraggeber und von A Green Trading GmbH mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Ist in einem Beratungsvertrag eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, verlängert sich diese jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit Frist von 3 Monaten zum Ende der bestimmten Vertragslaufzeit bzw. zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber oder A Green Trading GmbH gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Bei Zahlungsverzug ist A Green Trading GmbH nach erfolgsloser Mahnung mit Fristsetzung in Textform berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.
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Bei wiederholten Verstößen, gegen die in diesen allgemeinen Dienstleistungsbedingungen aufgestellten Regelungen zu den Nutzungsrechten ist A Green Trading GmbH auch ohne Mahnung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.
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Im Fall der außerordentlichen Kündigung hat A Green Trading GmbH Anspruch auf Zahlung der Vergütung bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.
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Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Textform, sofern die Vertragspartner nichts anderes geregelt haben.
§ 11 Vertragsabschluss Beratung
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Ein Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von annimmt. hält sich 14 Bankarbeitstage an ihre Angebote gebunden, es sei denn in dem jeweiligen Angebot selbst ist eine andere Bindefrist angegeben.
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A Green Trading GmbH kann daneben Beratungsanfragen der Auftraggeber durch Abgabe einer Auftragsbestätigung annehmen. Als Annahme des Angebots gilt auch der Beginn der Beratung durch A Green Trading GmbH.
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Bei den Angeboten von handelt es sich um Netto-Preise.
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Jegliche Nebenabreden oder Änderungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des anderen Vertragspartners jedenfalls in Textform.
§ 12 Leistungserbringung Beratung
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A Green Trading GmbH erbringt Beratungsleistungen entsprechend dem erteilten Auftrag. Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus dem zwischen den Vertragspartnern in Textform Vereinbarten. A GREEN TRADING GM A Green Trading GmbH BH bestätigt die Beauftragung in Textform.
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Die Tätigkeit der besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der empfohlenen Maßnahmen. ist nicht für das Erreichen eines bestimmten technischen und/oder wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich.
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Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von .
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A Green Trading GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung der Beratungsleistungen auch bei Dritten, wie z.B. Subunternehmer oder sonstige sachverständige Personen und Institutionen, zu bedienen.
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Konkrete Leistungstermine für Beratungsleistungen sind nur verbindlich, wenn sie von A in Textform zugesagt worden sind.
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In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Vertragspartner und verschieben sich die Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend. Das Ereignis der höheren Gewalt ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 13 Änderungsverlangen und Leistungsänderung
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Ein Änderungsverlangen ist ein Verlangen eines der Vertragspartner, das auf eine Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges abzielt. Beide Vertragspartner sind berechtigt, den jeweils anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beraten und zu verhandeln.
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Beratungsvertrag
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Erfordert die Prüfung des Änderungsverlangens einen erheblichen Aufwand, wird dem Auftraggeber ein Angebot über die Prüfung vorlegen.
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A Green Trading GmbH prüft Änderungsverlangen und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Zeitplans in Form eines Angebots (Textform) mit.
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Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragspartner die Beratung unverändert fortsetzen. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Vertragspartner über das Änderungsverlangen geeinigt haben, werden die Vertragspartner ihre Leistungen wie ursprünglich vereinbart erbringen, es sei denn der Auftraggeber weist jedenfalls in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.
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Vermittlungsauftrag
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Sollen Bestandteile des vermittelten Vertrages während der Laufzeit des Vertrages verändert werden, teilen beide Vertragsparteien dies A Green Trading GmbH mit
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Erhöhen sich Preise oder Mengen, hat A Green Trading GmbH darauf einen Provisionsanspruch.
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Verringern sich die Mengen, prüft A Green Trading GmbH, ob Schadensersatzansprüche begründet sind
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§ 14 Mitwirkungspflichten
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Der Auftraggeber hat die Leistungserbringung von durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Auftraggeber informiert über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig sowie wahrheitsgemäß und übermittelt ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form. Der Auftraggeber informiert umgehend bei Änderung seiner Kontaktdaten und sorgt bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung.
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Die in Absatz 1 geregelten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind unentgeltlich zu erbringen.
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Besondere Mitwirkungspflichten bei Vermittlungsaufträgen
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Nach Erhalt der Deal Confirmation verpflichten sich Lieferant und Abnehmer, die für einen Vertragsabschluss üblichen Unterlagen (z.B. KYC-Prozess) auf Anforderung der A Green Trading GmbH oder dem Vertragspartner direkt zur Verfügung zu stellen.
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Der oder die Auftraggeber der meldet die übertragenen Mengen quartalsweise, jeweils zum 10. des Folgemonats.
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c. Erhält die Unterlagen, wird sie damit sofort ohne weitere Absprache berechtigt, diese an den zukünftigen Vertragspartner weiterzuleiten.
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Gibt es im Anschluss der Deal Confirmation auch während der Vertragslaufzeit weiteren Abstimmungsbedarf oder Störungen, informieren die Vertragsparteien . unterstützt soweit möglich, bei der Lösung.
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Der Vertragspartner der stellt dieser den Liefer- oder Abnahme Ertrag in Kopie zur Verfügung.
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Kommt im Falle eines Beratungsauftrages der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann A Green Trading GmbH aus diesem Grunde Beratungsleistungen ganz oder teilweise, insbesondere nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum entsprechend
§ 15 Änderung der ADB
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Änderungen der vorliegenden ADB wird A Green Trading GmbH auf der eigenen Webseite mit dem Veröffentlichungsdatum veröffentlichen.
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Für den Interessenten sind die jeweils zum Anfragedatum gültigen ADB maßgeblich. Auf Wunsch schickt A Green Trading GmbH dem Interessenten die Vorversionen zu.
§ 16 Haftung
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A Green Trading GmbH übernimmt keine Haftung für Angaben der Interessenten, insbesondere nicht für Details der eingestellten Angebote. A Green Trading GmbH übernimmt auch keine Haftung für den Abschluss von Lieferverträgen oder für die sich aus diesen ergebenden Pflichten der Vertragspartner. A Green Trading GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass eine Änderung gesetzlicher oder behördlicher Rahmenbedingungen der Durchführung von Vermittlungsleistungen entgegensteht.
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Die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen (sog. Kardinalpflichten), sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Im Fall einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im vorstehenden Sinn, die auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der schädigende Vertragspartner bei Abschluss des jeweiligen Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten im vorstehenden Sinn sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
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Der Eintritt eines Schadens ist unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
§ 17 Befreiung von der Leistungspflicht
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Sollten die Parteien durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen oder durch sonstige Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben oder deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein, ihre Leistungspflichten zu erfüllen, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind. In allen oben genannten Fällen der Leistungsbefreiung können die Parteien keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, sofern kein Verschulden der Partei vorliegt, die sich auf höhere Gewalt beruft.
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Die Parteien werden darüber hinaus das Leistungshindernis so schnell wie möglich beseitigen, sofern ihnen dies mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand möglich ist.
§ 18 Erfüllung von Informationspflichten nach DSGVO
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, die dem jeweils anderen Vertragspartner nach Art. 13 und/oder Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) obliegenden Informationspflichten gegenüber den eigenen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Dienstleistern (betroffene Personen) zu erfüllen, wenn im Rahmen der Vertragserfüllung, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrung berechtigter Interessen
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personenbezogene Daten betroffener Personen von einem Vertragspartner an den jeweils anderen Vertragspartner weitergeben werden und/oder
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betroffene Personen auf Veranlassung des einen Vertragspartners den jeweils anderen Vertragspartner kontaktieren.
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Hierfür verwendet der Vertragspartner, der die personenbezogenen Daten weitergibt bzw. auf dessen Veranlassung die Kontaktaufnahme erfolgt, das ihm vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Informationsblatt. Die „Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen“ von A Green Trading GmbH ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Der Teilnehmer stellt ein eigenes Informationsblatt zur Verfügung. Die Vertragspartner sind nicht verpflichtet, das vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Informationsblatt vor der Aushändigung an die betroffenen Personen zu prüfen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, das vom anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Informationsblatt ohne vorherige Zustimmung zu ändern. Es obliegt ausschließlich dem zur Information verpflichteten Vertragspartner, dem anderen Vertragspartner ein den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechendes Informationsblatt zur Verfügung zu stellen und dieses bei Bedarf auch während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren.
A Green Trading GmbH
Andreas Berens
Alter Uentroper Weg 44
59071 Hamm
Tel. +49 (2381) 4852-53
Mail ab@agreen-trading.com
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Ansprechpartner auf Seiten des Interessenten ist der jeweilige Nutzer, dessen Daten bei der Registrierung oder einer späteren Änderung in der Person des Hauptnutzers gegenüber A Green Trading GmbH mitgeteilt werden.
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Ergänzend gilt die auf der Webseite veröffentlichte Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 19 Informationspflichten und Vertraulichkeit
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Die Vertragspartner verpflichten sich, dem jeweils anderen Vertragspartner alle für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Informationen von einem Dritten beschafft werden müssen, wird sich der jeweilige Vertragspartner bemühen, die entsprechenden Informationen schnellstmöglich zu erlangen. Die Informationen sind in diesem Fall dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich nach deren Erhalt zur Verfügung zu stellen.
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Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm vom anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des vorliegenden Vertrags überlassenen oder zugänglich gemachten Informationen nur für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden. Ansonsten verpflichten sich die Vertragspartner wechselseitig, über alle den Vertragspartner betreffende Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des vorliegenden Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, sowie über den Vertrag und dessen Inhalt selbst Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die jeweils andere Seite ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
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Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich von Dritten erhalten hat oder erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltene Verpflichtung allgemein bekannt wurden.
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Die Vertragspartner dürfen vertrauliche Informationen oder den teilweisen oder vollständigen Inhalt des Vertrags nur nach vorheriger Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der Daten an Banken, Leasinggesellschaften, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Personen, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sowie an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz. Ausgenommen ist auch die Weitergabe vertraulicher Informationen oder den teilweisen oder vollständigen Inhalt des Vertrags an Dritte, soweit diese Daten in Ausübung der Leistungserbringung zwingend ausgetauscht werden müssen; soweit Informationen in diesem Fall an Dritte weitergegeben werden, hat der Weitergebende den Dritten ebenfalls zur Verschwiegenheit im Sinne der vorliegenden Nutzungsbedingungen zu verpflichten.
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Die Verschwiegenheitspflicht besteht in gleichem Umfang auch für die Mitarbeiter des Teilnehmers und der A Green Trading GmbH sowie in die Vertragsumsetzung ggf. eingebundene Dritte.
§ 20 Kooperationspartner
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A Green Trading GmbH ist berechtigt, die zur Abwicklung seiner Dienstleistung erforderlichen Prozesse und Systeme in Kooperation mit Partnerunternehmen und Dienstleistern (z.B. IT Dienstleister, Hostingunternehmen, Abrechnungsdienstleister, o.ä.) durchzuführen bzw. zu betreiben.
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Die Kooperationspartner der A Green Trading GmbH sind explizit von den Regelungen in § 15 und § 16 ausgenommen. Der Interessent ist damit einverstanden, dass A Green Trading GmbH die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, auch vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten, an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt.
§ 21 Rechtsnachfolge
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Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird wirksam, wenn die jeweils andere Partei zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die jeweils andere Partei nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese Folgen wird die Partei, die die Übertragung der Rechte beabsichtigt, die jeweils andere Partei in der Mitteilung gesondert hinweisen. Eine Partei darf einer Übertragung der Rechte und Pflichten auf den Dritten im Sinne von Satz 3 nur dann widersprechen, wenn der Dritte nicht die Gewähr dafür bietet, sämtliche Verpflichtungen aus dieser Einigung erfüllen zu können oder wenn ernsthafte Zweifel an seiner technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
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Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn es sich bei dem Rechtsnachfolger um ein im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen handelt.
§ 22 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung der ADB aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen.
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Sollten die ADB ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, für die die Vertragspartner bei Ihrer Kenntnis bei Vertragsabschluss eine vernünftigerweise einvernehmliche Regelung vorgesehen hätten, verpflichten sich die Vertragspartner zu einer entsprechenden Ergänzung der ADB, wobei die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen sind.
§ 23 Sonstige Bestimmungen
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Der Gerichtsstand für Kaufleute i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Unna. Das Gleiche gilt, wenn der Abnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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Gerichtstand ist Hamm