top of page

Weiterhin fördert der Fachverband, die bilanziell Teilbarkeit von Biogas aufrecht zu erhalten. 

 

Biogas findet mehr Aufmerksamkeit in der Politik, leider aber nicht im Wirtschaftsministerium.  Biogas soll als ernstzunehmendes Instrument in der Energiewende  anerkannt werden.

 

Rechtsanwalt Phipp Wernsmann bemerkte, dass die Teilnahme an der Ausschreibung wirtschaftlich nur sinnvoll ist, wenn die Anlage über ein optimales Wärmekonzept verfügt. Wenn die Ausschreibungsvolumina und die Höchstgebote nicht angehoben werden, befürchtet er einen Rückbau von Anlagen, die mit dem EEG teuer errichtet wurden. 

 

§ 10 Abs. 2 BioKraft-NachVO erlaubte die bilanzielle Teilbarkeit. Die EU hat entschieden, dass die Produktgruppen nicht trennbar sind. Das hat negative Auswirkungen auf die Cash Flow Planung. Der NawaRo Anteil kann dann nicht zur Eigenenergieversorgung und den Kraftwerksektor genutzt werden. Hier wird eine rechtliche Klärung erarbeitet. 


René Walter, Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Fa. Planet referierte zum Thema Gasnetzanschluss. Gefördert wird der Gasnetzzugang. Pflichten und Kosten werden auf den Gasnetzbetreiber verlagert. Über die Gasnetzzugangsverordnung wird der Transport gefördert. 


Gerrit Körner, Energieberater der Fa. Wesseling referierte zum Thema Fördermöglichkeiten bei Biogasanlagen. Er beschrieb folgende Fördertöpfe: fnr läuft zum 30.06.2024 aus. Die Bundesförderung für Wärmenetze ist wieder auf.  BAFA Modul 4 sollte für die Umrüstung von Verstromung auf Biogasaufbereitung geprüft werden. Hr. Körner wies darauf hin, dass mit der Maßnahme erst nach Förderzusage begonnen werden darf. Das kann mit einem vorzeitigen Maßnahmen beginn geheilt werden. Sein Beratungsansatz ging über die Fördermittelberatung hinaus. Er stellt verschiedene Konfiguration vor, die Ertrag und Höhe der Förderung optimiert. 

 

Schulze Lefert stellte in einem sehr spannenden Vortrag dar, dass der Strom- und Wärmemarkt mittelfristig der wichtigste Abnehmer von Biogas bleibt. Er beschrieb eindrucksvoll den Zielkonflikt zwischen den Klimaschutzzielen und dem aktuellen EEG und legte dar, dass die Bundesregierung nur dann in der Lage sein wird, die Klimaschutzziele zu erreichen, wenn sie bei den kommenden Ausschreibungen die Gebotshöhen steigen und die maximalen Gebotshöhen weiter angepasst werden. Der Unterschied zwischen Nord- und Südquote beträgt mittlerweile 0,5 ct, mit steigender Tendenz. Hintergrund ist die Überzeichnung im Norden, während der Süden die Gebotsmengen nicht erreicht.

 

Planetwinter.jpg
20240124_094945.jpg
20240124_133732.jpg
bottom of page